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Wer die vollen 4% seines Bruttoeinkommens einzahlt, erhält die volle staatliche Zulage von 175 € pro Jahr – plus 300 € pro Kind. Dazu kommen Steuervorteile: Beiträge bis 2.100 € jährlich sind als Sonderausgaben absetzbar. Wer keinen Riester-Vertrag hat, verschenkt echtes Geld.
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Die Riester-Rente ist eine der wenigen Altersvorsorgen, die der Staat direkt mit Zulagen und Steuervorteilen fördert.
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Alle eingezahlten Beiträge und Zulagen sind zum Rentenbeginn garantiert – du kannst nicht weniger herausbekommen als du eingezahlt hast.
Das angesparte Kapital kann auch für selbst genutztes Wohneigentum verwendet werden – inkl. staatlicher Förderung.
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* Schätzwerte gemäß gesetzlichen Regelungen 2026. Steuervorteile abhängig von individuellem Steuersatz. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Riester-Rente und staatliche Förderung.
Anspruch haben alle pflichtversicherten Arbeitnehmer, Beamte, Soldaten und Empfänger von Arbeitslosengeld I oder II. Auch Ehepartner von Förderberechtigten können durch einen eigenen Vertrag von einem abgeleiteten Anspruch profitieren. Selbständige ohne Rentenversicherungspflicht sind in der Regel nicht förderberechtigt.
Die Grundzulage beträgt 175 € pro Jahr. Zusätzlich gibt es 300 € Kinderzulage pro Kind (für Kinder ab 2008 geboren). Um die volle Förderung zu erhalten, müssen mindestens 4% des Vorjahres-Bruttoeinkommens eingezahlt werden (abzüglich der Zulagen), mindestens aber 60 € pro Jahr.
Es gibt vier Formen: klassische Riester-Rentenversicherung (garantierter Zins), fondsgebundene Riester-Rentenversicherung (höhere Renditechancen), Riester-Banksparplan (einfach und transparent) sowie Wohn-Riester (für Immobilienfinanzierung). Unser Vergleich zeigt dir die passende Form für deine Situation.
Ab dem 62. Lebensjahr (bei Verträgen ab 2012) wird die angesparte Summe als lebenslange monatliche Rente ausgezahlt. 30% des Kapitals können auch als Einmalauszahlung entnommen werden. Die Auszahlungen sind im Rentenalter steuerpflichtig, werden aber meist zu einem niedrigeren Steuersatz versteuert.
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